Da der ungenutzte Teil des Abonnements einer gesperrten Karte am Fälligkeitstag zurückerstattet wird, ist es im Interesse des Kunden, ALFAPASS sofort alle zu sperrenden Karten zu melden. Dies muss per E-Mail erfolgen (info@alfapass.be).
Sowohl im unterzeichneten Dokument zur Beantragung einer ALFAPASS Karte als auch in der Benutzerordnung wird bestimmt, wann die Karte gesperrt werden muss.
Der Kartenantragsteller wird für den Fall, dass:
dies unverzüglich der ALFAPASS CVBA melden, so dass die betreffende Karte gesperrt und nicht mehr benutzt werden kann. Gleichfalls muss die Karte möglichst schnell eingeliefert werden.
Bei Verlust oder Diebstahl der ALFAPASS Karte wird der Kartenantragsteller und/oder der Karteninhaber dies unverzüglich der ALFAPASS CVBA melden, so dass die betreffende Karte gesperrt werden kann.
ALFAPASS CVBA behält sich das Recht vor, im Falle einer fehlenden Bezahlung für die Karten am Fälligkeitstag und bei der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Erklärung und der Benutzerordnung durch den Kartenantragsteller und die Karteninhaber die ALFAPASS Karte einseitig zu sperren und einzuziehen.
ALFAPASS CVBA stellt ein einheitliches Identifikationsmittel zur Verfügung und sorgt auch für die betreffende Verwaltung: eine elektronische ID-Karte.
Die ALFAPASS Karte ist eine ID-Karte, die universal in den Häfen von Antwerpen, Zeebrugge und Gent verwendet werden kann, um auf eine einförmige Weise bei einer Port Facility identifiziert und registriert werden zu können.
Die ALFAPASS Karte ist strikt persönlich und darf unter keiner Bedingung an Dritte weitergeleitet werden. Wenn ein Missbrauch festgestellt wird, wird die Karte sofort gesperrt und eingezogen und wird der Karteninhaber seine ALFAPASS Karte einliefern müssen. Ein derartiger Missbrauch wird als „Sicherheitsvorfall“ dem LOVECO (LOkaal VEiligheids COmité - dem örtlichen Sicherheitsausschuss) gemeldet werden.
Wenn keine biometrischen Daten auf der ALFAPASS Karte gespeichert wurden, hat die Port Facility jederzeit das Recht, die Identität des Karteninhabers zu kontrollieren. Bei einer negativen Identifikation muss die Port Facility dies ALFAPASS CVBA melden. Die Karte wird sofort gesperrt und eingezogen und der Karteninhaber wird seine ALFAPASS Karte abgeben müssen. Ein derartiger Missbrauch wird als „Sicherheitsvorfall“ dem LOVECO gemeldet.
In Bezug auf die Sperrung und/oder Einziehung der ALFAPASS Karte werden die Port Facilities die folgenden Verfahren anwenden dürfen:
Die Port Facility kann eine ALFAPASS Karte auf der Basis von Artikel 2 und 7 der Benutzerordnung einbehalten. In diesem Fall muss die Port Facility dies ALFAPASS unverzüglich melden, so dass die betreffende Karte in den ALFAPASS Datenbänken gesperrt werden kann. Auf diese Weise werden alle angeschlossenen Port Facilities über die Sperrung informiert.
Gleichfalls wird die Port Facility die eingezogene und gesperrte Karte ALFAPASS unverzüglich zuleiten.
ALFAPASS wird LOVECO kontaktieren, um diesen Vorfall zu melden und mit ihnen Rücksprache zu halten, ob dem Zuwiderhandelnden zusätzliche Sanktionen auferlegt werden müssen und/oder ob für ihn eine neue ALFAPASS Karte erstellt werden darf.
Die Port Facility kann eine gesperrte Karte einbehalten. Danach muss die Port Facility dies unverzüglich ALFAPASS melden. Gleichfalls wird die Port Facility die gesperrte Karte ALFAPASS unverzüglich zuleiten.
ALFAPASS wird LOVECO kontaktieren, um diesen Vorfall zu melden und mit ihnen Rücksprache zu halten, ob dem Zuwiderhandelnden zusätzliche Sanktionen auferlegt werden müssen und/oder ob für ihn eine neue ALFAPASS Karte erstellt werden darf.
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