Sie können als Unternehmen Starterkarten unter der Bedingung beantragen, dass Sie:
Die Preise für eine Starterkarte betragen::
Wenn Sie sich als registrierter Benutzer in der Alfapass-Kundenanwendung anmelden, dann können Sie über die Menü-Option „Starterkarten” eine Karte beantragen. Befolgen Sie dazu die Anweisungen auf dem Bildschirm. Bei der Anmeldung sehen Sie auch gleich, wie viele Karten Sie noch beantragen können.
Wenn Sie bereits Kunde, jedoch noch kein registrierter Benutzer in der Alfapass-Anwendung sind, dann klicken Sie hier, um Ihren Benutzernamen zu beantragen.
Nach Eingang der Bezahlung der bestellten Karte(n) bekommen Sie automatisch eine Bestätigungs-Mail, dass die neue Starterkarte abgeholt werden kann.
Ab Eingang der Mail, dass die neue Starterkarte abgeholt werden kann, müssen Sie als Unternehmen die Karte aktivieren, was im nächsten Abschnitt erläutert wird. Jeder neue Fahrer kann eine Starterkarte maximal 3 Monate verwenden. Danach muss er auf eine personalisierte Alfapass-Karte wechseln, die Sie in der Zwischenzeit als Unternehmen beantragen können. Die benutzte Starterkarte kann anschließend an einen folgenden neuen Fahrer weitergegeben werden.
Die Aktivierung der neuen Karte ist ausschließlich über die Alfapass-Kundenanwendung möglich. In der Rubrik „Starterkarten” müssen Sie die Identifikationsangaben des neuen Fahrers/Praktikanten ausfüllen.
Der neue Fahrer kann jetzt die neue Karte in der Ausgabestelle am Kai 702, Blauwhoefstraat 25, B-2040 Antwerpen (Verwaltungsgebäude Hesse-Noord Natie nv) oder in der Alfapass Ausgabestelle in B-8380 Zeebrugge, Doverlaan 7, APZI (1. Stock) abholen. Die Geschäftsstelle in Antwerpen ist durchgehend an jedem Werktag zwischen 8.00 und 15.45 Uhr geöffnet. Die Geschäftsstelle in Zeebrugge ist an jedem Werktag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die Karte wird vor Ort mit der deutlichen Angabe erstellt, dass es eine Starterkarte betrifft. Bei der Abholung der Karte werden zum Schluss die biometrischen Angaben des Starters (Handscan) auf die neue Karte geladen. Erst dann ist die Starterkarte vollständig an die Identität des Fahrers gebunden, und kann die Karte rechtmäßig an den Port Facilities erkannt und verwendet werden.
Der Fahrer muss bei der Abholung der neuen Starterkarte seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen (keinen Führerschein!!). In der Ausgabestelle werden sowohl die Identität als auch die Übereinstimmung mit den vorher eingegebenen Personaldaten des Fahrers überprüft. Daher ist es äußerst wichtig, dass der neue Fahrer, dessen persönliche Angaben Sie vorher eingegeben haben, die Karte abholt. Stimmt die Identität nicht mit den eingegebenen Daten überein, dann wird die biometrische Personalisierung nicht fortgesetzt und wird die Karte zeitweilig von Alfapass in den Status „inaktiv” gestellt. Nach der Korrektur durch den Antragsteller kann die Karte erneut zur Kontrolle angeboten und erst dann wieder aktiviert werden.
Bei jeder Übertragung einer Starterkarte müssen Sie als Unternehmen auch jeweils IM VORAUS die korrekten Identifikationsangaben des neuen Fahrers eingeben. Der Kartenantragsteller (das Speditionsunternehmen) trägt die volle Verantwortung für die Verwaltung der Karte, die jederzeit zu aktualisieren ist. Alle betreffenden Übertretungen gelten als zweckentfremdete Nutzung und können zum Karteneinzug führen.
BEVOR die Karte verwendet werden kann bzw. darf, muss sich der neue Fahrer noch bei einer der folgenden Alfapass Ausgabestellen anmelden, um seine biometrischen Angaben auf die Starterkarte zu laden. Erst dann ist die Starterkarte vollständig an die Identität des Fahrers gebunden, und kann die Karte rechtmäßig an den Port Facilities erkannt und verwendet werden. Alle betreffenden Übertretungen gelten als zweckentfremdete Nutzung und können zum Karteneinzug führen.
Die biometrischen Daten des neuen Fahrers können auch NUR in der Ausgabestelle am Kai 702, Blauwhoefstraat 25, B-2040 Antwerpen (Verwaltungsgebäude Hesse-Noord Natie nv) oder in der Alfapass Ausgabestelle in B-8380 Zeebrugge, Doverlaan 7, APZI (1. Stock) registriert werden. Die Geschäftsstelle in Antwerpen ist durchgehend an jedem Werktag zwischen 8.00 und 15.45 Uhr geöffnet. Die Geschäftsstelle in Zeebrugge ist an jedem Werktag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Der Fahrer muss bei der biometrischen Personalisierung der Starterkarte neben der Karte auch seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen (keinen Führerschein!!). In der Ausgabestelle werden sowohl die Identität als auch die Übereinstimmung mit den vorher eingegebenen Personaldaten des Fahrers überprüft. Stimmt die Identität nicht mit den eingegebenen Daten überein, dann wird die biometrische Personalisierung nicht fortgesetzt und wird die Karte zeitweilig von Alfapass in den Status „inaktiv” gestellt. Nach der Korrektur durch den Antragsteller kann die Karte erneut zur Kontrolle angeboten und erst dann wieder aktiviert werden.
Die Starterkarten müssen anschließend, wie die normalen LKW-Fahrerkarten, von den Port Facilities in Übereinstimmung mit dem von ihnen vorgeschriebenen Verfahren aktiviert werden. Wird eine unrechtmäßige Nutzung der Karte festgestellt (wie beispielsweise die Tatsache, dass die Identität in verwaltungstechnischer oder biometrischer Hinsicht nicht stimmt), dann behalten sich die Port Facilities das Recht vor, die Karte befristet/endgültig einzuziehen. Dieses Verfahren wird von der betreffenden Port Facility festgelegt, Informationen dazu sind nur bei ihnen erhältlich. Alfapass kann diesbezüglich keine Unterstützung bieten.
A) FÜR DEN KARTENANTRAGSTELLER (Speditionsunternehmen)
B) FÜR DEN KARTENINHABER (Fahrer)
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